Wir finden gemeinsam die passende Lösung.

Sie haben eine Inkassomahnung von uns erhalten? Kein Grund zur Sorge. Wir verstehen Ihre Situation oder finanziellen Nöte.

Jedem von uns kann es passieren, dass eine offene Rechnung in Vergessenheit geraten ist oder eine offene Forderung nicht bezahlt werden kann.

Doch für jedes Problem gibt es auch eine passende Lösung.

Deswegen sehen wir uns als verlässlicher Vermittler zwischen Ihnen und Ihrem Gläubiger.

Unser Ziel ist es, gemeinsam eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!



FAQ zum Mahnverfahren

Warum habe ich eine Inkasso Mahnung bzw. ein Inkassoschreiben erhalten?

Falls Sie von uns eine Mahnung bzw. ein Schreiben erhalten haben oder anderweitig von uns kontaktiert wurden, haben Sie bei unserem Auftraggeber eine offene Rechnung. Wir sind nun dazu beauftragt, diese Verbindlichkeit anzumahnen und den offenen Betrag einzubringen.
Bitte nutzen Sie dazu die im Schreiben aufgeführten Zahlungsmöglichkeiten. Andernfalls kontaktieren Sie uns bitte unverzüglich schriftlich oder telefonisch, damit wir die Modalitäten für die Begleichung der offenen Forderung vereinbaren können. Das gilt auch für den Fall, dass Sie der Meinung sind, dass die Forderung nicht rechtmäßig ist oder Sie die Rechnung nicht bezahlen können. Nur wenn Sie mit uns in Kontakt treten, können wir gemeinsam eine für Sie passende Lösung herbeiführen und das Inkassoverfahren ordnungsgemäß beenden.

Wie kann ich den offenen Mahnbetrag begleichen?

Am einfachsten und kostengünstigsten ist es, wenn Sie den offenen Gesamtbetrag unter Einhaltung der genannten Zahlungsfrist sowie unter Nennung des vorgegebenen Verwendungszwecks überweisen. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, die Forderung über PayPal zu begleichen. Eine Übersicht über unsere akzeptierten Zahlungsoptionen finden Sie hier. Sollten Sie den offenen Betrag derzeit nicht oder nicht vollständig bezahlen können, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir eine situationsgerechte Lösung für Sie finden können.

Ich habe meine Schulden bereits beglichen? Was jetzt?

Überweisungen werden in der Regel innerhalb von 3 Banktagen unserem Konto gutgeschrieben. Allerdings kann es auch in einem vollautomatisierten Bank- und Rechnungswesen zu Fehlern kommen. Deshalb es ist wichtig, dass Sie bei der Überweisung bzw. Zahlung Ihr Aktenzeichen im Verwendungszweck sowie die Kontoverbindung des Empfängers exakt angeben. Nur auf diese Weise können Beträge ordnungsgemäß verbucht und Zuordnungsfehler vermieden werden. Im Zweifelsfall können Sie uns auch gerne einen entsprechenden Kontoauszug als Zahlungsnachweis zusenden, damit wir den korrekten Zahlungseingang überprüfen können.

Inkasso, wie lange habe ich Zeit die offene Rechnung zu bezahlen?

Grundsätzlich gilt: Die vereinbarte Zahlungsfrist ist einzuhalten. Ist das aus bestimmten Gründen nicht möglich, bitten wir Sie, umgehend mit uns in Kontakt zu treten. Ein Verstreichen lassen der Frist ohne entsprechende Kontaktaufnahme kann zur Einleitung gerichtlicher Vollstreckungsmaßnahmen führen. Das wollen wir gemeinsam vermeiden.
Wenn notwendig, besteht die Möglichkeit, eine offene Forderung zu einem Zeitpunkt nach der gesetzten Zahlungsfrist auszugleichen. Für die Bearbeitung benötigen wir immer Ihr Aktenzeichen.

Muss ich die Gesamtsumme inklusive der Inkassogebühren bezahlen?

Ja, Sie müssen den offenen Rechnungsbetrag inklusive der Mahnspesen sowie der allfälligen Inkassogebühren vollständig begleichen. Als Schuldner sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, den durch den Zahlungsverzug entstandenen Schaden zur Gänze zu erstatten. Das gilt auch für jene Kosten, die durch die Beauftragung des Inkassounternehmens entstanden sind.

Ich kann die Gesamtsumme nicht auf einmal begleichen? Was tun?

Sofern Sie zurzeit nicht in der Lage sind, die offene Forderung vollständig auf einmal zu bezahlen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diese in mehreren Raten zu begleichen. Für die Bearbeitung benötigen wir immer das Aktenzeichen, welches Sie in der von uns zugestellten Mahnung finden.

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Ist eine Stundung bei Inkasso möglich?

Kann ein offener Rechnungsbetrag aufgrund Ihrer finanzieller Situation aktuell nicht beglichen werden, ist eine Stundung möglich. Gestundete Beiträge werden bis zu einem fest definierten Datum aufgeschoben, zu welchem Sie den ausstehenden Schuldbetrag begleichen müssen.
Hier können Sie einen Antrag auf Stundung herunterladen, an uns ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken.

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Kann ich eine Ratenzahlung mit Ihnen vereinbaren? Ist eine Zahlung in Raten möglich?

Lässt es Ihre aktuelle finanzielle Situation nicht zu, dass Sie den offenen Zahlungsbetrag auf einmal vollständig begleichen, ist grundsätzlich eine Ratenzahlung möglich. Hier können Sie einen Antrag auf Ratenzahlung herunterladen und an uns ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken.

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Was tun bei Insolvenz?

Für den Fall, dass Sie insolvent sind und die offene Forderung nicht bezahlen können, benötigen wir eine Kopie des Insolvenzeröffnungsbeschlusses mit der Angabe Ihres Aktenzeichens, welches auf dem Mahnschreiben verzeichnet ist.

Warum habe ich einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten?

Auf das vorgerichtliche Mahnschreiben wurde nicht fristgerecht reagiert bzw. wurde keine einvernehmliche Möglichkeit der Schuldentilgung gefunden. Aus diesem Grund hat uns unser Auftraggeber damit beauftragt, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen.
Wir bitten Sie deshalb um unverzügliche Zahlung des offenen Betrags bzw. um rasche Kontaktaufnahme, damit das Einleiten etwaiger Vollstreckungsmaßnahmen gegen Ihre Person ggf. vermieden werden kann.

Warum habe ich einen Vollstreckungsbescheid erhalten?

Auf den gerichtlichen Mahnbescheid wurde nicht fristgemäß reagiert. Aus diesem Grund hat uns unser Auftraggeber damit beauftragt, vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung des Vollstreckungsbescheids kein Widerspruch, wird dieser rechtskräftig. Ab diesem Zeitpunkt kann die Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.

Warum erreiche ich niemanden per Telefon?

Unsere telefonischen Support-Zeiten sind von Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht die Möglichkeit, eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter (+49 (0)211 972601 70) zu hinterlassen oder eine E-Mail (service@faircollect.de) bzw. ein Fax (+49 (0)211 972601 72) zu senden.
Bitte vergessen Sie dabei nicht, uns Ihr Aktenzeichen sowie Ihre Rufnummer mitzuteilen, damit wir uns schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden können.